6.17 Unterstützt die Kirche Arbeitnehmer oder Arbeitgeber? Ist das Recht auf Eigentum christlich? Darf ich Arbeit in "Billigländer" verlagern? Diskriminiert die Kirche Frauen?
Arbeitnehmer und Arbeitgeber brauchen sich gegenseitig. Beide arbeiten auf ihre Heiligkeit oder Heiligung hin. Das Recht auf Arbeit ist mit dem Recht auf ein Gehalt verbunden. Jesus sagte, dass „wer arbeitet, ist seines Lohnes wert" (Lk 10,7). Damit verbunden ist das Recht, den Lohn zu behalten und ihn nach eigenem Ermessen zu verwenden. Dies ist die Grundlage für das Recht auf Privateigentum.
Der Gewinn sollte niemals das einzige Ziel eines Unternehmens sein. Die Verlagerung von Arbeit in "Billigländer" mag unter dem Aspekt der Gewinnerhöhung interessant erscheinen. Sie kann einigen Menschen dort sogar ein anständiges lokales Gehalt verschaffen. Gleichzeitig gehen aber auch Arbeitsplätze im Heimatland verloren. Hier ist eine richtige Abwägung erforderlich. Das Gleiche gilt für die Chancengleichheit von Männern und Frauen. Sie sind absolut gleichwertig und haben unterschiedliche Qualitäten zu bieten. Auch die Kirche hat den Beitrag der Frauen, die von Jesus hoch geschätzt wurden, nicht immer ausreichend gewürdigt.
Welche Verantwortung hat der Staat bezüglich der Arbeit?
Dem Staat obliegt es, für die Sicherheit der individuellen Freiheiten und des Eigentums sowie für eine stabile Währung und für leistungsfähige öffentliche Dienste zu sorgen. Der Staat hat die Ausübung der Menschenrechte im wirtschaftlichen Bereich zu überwachen und zu leiten. Den Umständen entsprechend soll die Gesellschaft den Bürgern helfen, Arbeit zu finden [KKKK 515].
Welche Pflichten haben die Arbeitnehmer?
Sie müssen ihre Arbeit gewissenhaft, mit Kompetenz und Hingabe erfüllen und sich bemühen, eventuelle Streitfragen im Dialog zu lösen. Gewaltloser Streik ist sittlich erlaubt, wenn er ein notwendiges Mittel zu einem angemessenen Nutzen darstellt und auf das Gemeinwohl Rücksicht nimmt [KKKK 517].
Die Sozialisten, die sich auf den Neid des Armen auf den Reichen stützen, streben danach, das Privateigentum abzuschaffen, und fordern, dass der individuelle Besitz zum Gemeineigentum aller wird, das vom Staat oder von kommunalen Körperschaften verwaltet wird... Sie würden den rechtmäßigen Besitzer berauben, die Funktionen des Staates verfälschen und völlige Verwirrung in der Gemeinschaft stiften. Es ist nicht zu leugnen, dass, wenn der Mensch eine entgeltliche Arbeit verrichtet, der treibende Grund und das Motiv seiner Arbeit darin besteht, Eigentum zu erlangen und es danach als sein Eigentum zu besitzen [Papst Leo XIII, Rerum Novarum, 4-5].