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4.42 Sollten Christen gegen die Todesstrafe sein?

Das Ende des Lebens

Einige Sünden scheinen unverzeihlich zu sein und dann kann die Todesstrafe als einzige Antwort erscheinen. Natürlich muss jemand, der eine Straftat begangen hat, eine angebrachte Strafe für sein Vergehen erhalten. Jedoch ist das menschliche Leben etwas sehr wertvolles!

In Jesu Lebensansatz sind die Liebe und die Vergebung an erster Stelle. Es gibt neben der Todesstrafe viele Wege jemanden davon abzuhalten, weitere Straftaten zu begehen. Die Todesstrafe ist nur dann zulässig, wenn es keine anderen Wege gibt, die Gesellschaft vor der Kriminalität zu schützen. 

Schalte die Todesstrafe ab! Es ist ein letzter Ausweg für die Verteidigung der Gesellschaft. Bestrafung ist notwendig, aber Vergebung ist die größte christliche Norm. Vergebung ist die höchste Norm für Christen.
Die Weisheit der Kirche

Welche Strafe darf verhängt werden?

Die verhängte Strafe muss der Schwere der Straftat angemessen sein. Infolge der Möglichkeiten, über die der Staat verfügt, um das Verbrechen zu unterdrücken und den Täter unschädlich zu machen, sind heute die Fälle, in denen die Todesstrafe absolut notwendig ist, „schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben“ (Enzyklika Evangelium vitae). Wenn unblutige Mittel hinreichend sind, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls, sind der Würde der Person angemessener und nehmen dem Schuldigen nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung. [KKKK 469]

Warum ist die Kirche gegen die Todesstrafe?

Die Kirche engagiert sich gegen die Strafe durch Tod, weil sie „sowohl grausam als auch unnötig ist“ (Johannes Paul II, St. Louis, 27.01.99).

Jeder rechtmäßige Staat hat grundsätzlich auch das Recht, angemessen zu strafen. In Evangelium Vitae (1995) sagt der Papst zwar nicht, dass die Anwendung der Todesstrafe eine in jeder Hinsicht unannehmbare und unrechtmäßige Strafe ist. Einem Verbrecher das Leben zu nehmen ist eine extreme Maßnahme, zu der ein Staat nur „in Fällen absoluter Notwendigkeit“ greifen darf. Diese Notwendigkeit besteht, wenn man die menschliche Gesellschaft nicht anders schützen kann als durch die Tötung des Schuldigen. Aber diese Fälle, sagt Johannes Paul II., „sind sehr selten, wenn nicht praktisch inexistent“. [Youcat 381]

Das sagen die Päpste

In der heutigen Zeit ist die Todesstrafe unzulässig, so schwer das Verbrechen des Verurteilten auch sein mag. Sie ist eine Verletzung der Unantastbarkeit des Lebens und der Würde der menschlichen Person, die dem Plan Gottes hinsichtlich des Menschen und der Gesellschaft sowie seiner barmherzigen Gerechtigkeit widerspricht und die Angleichung an jedes gerechte Ziel der Strafen verhindert. Sie schafft keine Gerechtigkeit für die Opfer, sondern schürt Rache. Für einen Rechtsstaat stellt die Todesstrafe ein Versagen dar, weil sie ihn verpflichtet, im Namen der Gerechtigkeit zu töten. [Papst Franziskus, Schreiben an den Präsidenten der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe, 20. März 2015]