4.40 Was hat es mit Organspende, Bluttransfusionen und schweren Medikamenten auf sich?
Für Christen ist die Nächstenliebe sehr wichtig. Organ- und Blutspende sind Beispiele für Nächstenliebe. Es ist immer wichtig zu verstehen, dass wir unseren Körper von Gott erhalten haben, der uns liebt, und dass wir die Verantwortung haben ihn zu schützen.
Die Schmerzen lindern zu wollen ist sehr christlich. Auch wenn das Leben durch die Anwendung von Schmerzmitteln verkürzt werden sollte, kann solch eine Behandlung ethisch sein. Dabei sollte das Ziel nicht sein, das Leben zu verkürzen, sondern den Schmerz zu lindern.
Sind die Verpflanzung und das Spenden von Organen vor und nach dem Tod gestattet?
Die Organverpflanzung ist sittlich annehmbar, wenn der Spender seine Zustimmung gegeben hat und keine übermäßigen Gefahren für ihn bestehen. Für die edle Tat der Organspende nach dem Tod muss der tatsächliche Tod des Spenders sicher feststehen. [KKKK 476]
Welche medizinischen Verfahren sind gestattet, wenn der Tod unmittelbar bevorsteht?
Die Pflege, die man gewöhnlich einer kranken Person schuldet, darf nicht abgebrochen werden. Erlaubt sind dagegen die Verwendung schmerzlindernder Mittel, die nicht auf den Tod abzielen, sowie der Verzicht auf die Anwendung medizinischer Verfahren, die in keinem Verhältnis stehen und bei denen es keine begründete Hoffnung auf einen positiven Ausgang gibt. [KKKK 471]
Warum sind Organspenden wichtig?
Organspenden können Leben verlängern oder Lebensqualität erhöhen, deswegen sind sie ein echter Dienst am Nächsten, sofern Menschen nicht dazu gezwungen werden.
Es muss sicher sein, dass der Spender zu Lebzeiten seine freie und bewusste Zustimmung gegeben hat und er zum Zweck der Organentnahme nicht getötet wird. Es gibt die Lebendspende, z.B. bei Knochenmarkstransplantation oder bei der Spende einer Niere. Die Organspende aus einer Leiche setzt eine sichere Todesfeststellung und die Zustimmung des Spenders zu Lebzeiten, oder seines Vertreters, voraus. [Youcat 391]
Ist Sterbehilfe erlaubt?
Das aktive Herbeiführen des Todes verstößt immer gegen das Gebot „Du sollst nicht morden“ (Ex 20,13). Einem Menschen dagegen im Sterbeprozess beizustehen ist sogar ein Gebot der Humanität.
Die Begriffe aktive Sterbehilfe und passive Sterbehilfe verunklaren oft die Debatte. Eigentlich geht es darum, ob man einen sterbenden Menschen tötet, oder ihn sterben lässt. Wer im Sinn der sogenannten aktiven Sterbehilfe Menschen zum Sterben hilft, verstößt gegen das Fünfte Gebot, wer im Sinne der sogenannten passiven Sterbehilfe einem Menschen im Sterben hilft, gehorcht dem Gebot der Nächstenliebe. Gemeint ist damit, dass man, den sicheren Tod eines Patienten vor Augen, auf außerordentliche, aufwändige, in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehende medizinische Maßnahmen verzichtet. Die Entscheidung dazu muss der Patient selbst fällen, bzw. vorher in einer Verfügung festlegen. Sofern er dazu nicht mehr imstande ist, muss ein Bevollmächtigter dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Sterbenden gerecht werden. Die Pflege eines Sterbenden darf niemals aufgegeben werden; sie ist ein Gebot der Nächstenliebe und Barmherzigkeit. Dabei kann es legitim sein und der Menschenwürde entsprechen, schmerzlindernde Medikamente einzusetzen, selbst auf die Gefahr hin, dass dadurch das Leben des Patienten abgekürzt wird. Entscheidend ist, dass durch solche Mittel der Tod weder als Ziel noch als Mittel angestrebt wird. [Youcat 382]
Transplantationen sind ein wesentlicher Fortschritt der Wissenschaft im Dienst am Menschen, und viele von uns verdanken ihr Leben heute einer Organverpflanzung. Mehr und mehr hat sich dieses Verfahren als ein gültiger Weg zur Verwirklichung des primären Ziels der Medizin erwiesen – der Dienst am menschlichen Leben... Zur Förderung einer echten Kultur des Lebens [verdient]»die in ethisch annehmbaren Formen durchgeführte Organspende besondere Wertschätzung..., um Kranken, die bisweilen jeder Hoffnung beraubt sind, die Möglichkeit der Gesundheit oder sogar des Lebens anzubieten« [Papst Johannes Paul II, Ansprache an den internationalen Kongress für Organverpflanzung, 29. August 2000]