4.28 Ist Abtreibung falsch?
Es ist sehr traurig, wenn eine Mutter sich gezwungen fühlt eine Abtreibung in Erwägung zu ziehen. Eine Abtreibung ist eine vorgezogene Beendigung der Schwangerschaft. Es kann nicht richtig sein, da es somit auch die vorgezogene Beendigung eines menschlichen Lebens ist. Jede Abtreibung beinhaltet den Tod eines Kindes.
Auch wenn er noch sehr klein ist, ist ein Embryo ein menschliches Wesen mit Würde und Rechten. Wie jeder Mann oder jede Frau hat diese kleine Person ein Recht auf ihr Leben. Dieses Leben beginnt wenn die Eizelle mit der Spermazelle befruchtet wird. Von diesem Moment an ist der Embryo eine einzigartige Person, welche dazu berechtigt ist Schutz und Fürsorge ihrer Eltern zu erhalten und in einer sicheren Umwelt aufzuwachsen.
Was verbietet das fünfte Gebot?
Das fünfte Gebot verbietet als schwerwiegende Verstöße gegen das Sittengesetz:
- den direkten und willentlichen Mord und die Beihilfe dazu;
- die direkte Abtreibung, als Ziel oder als Mittel gewollt, und die Mitwirkung daran; dieses Vergehen wird mit der Exkommunikation bestraft, weil das menschliche Wesen von der Empfängnis an in seiner Unversehrtheit absolut zu achten und zu schützen ist;
- die direkte Euthanasie, die darin besteht, dass man durch eine Tat oder die Unterlassung einer geschuldeten Handlung dem Leben behinderter, kranker oder sterbender Menschen ein Ende setzt;
den Selbstmord und die freiwillige Beihilfe dazu, weil er ein schwerer Verstoß gegen die rechte Liebe zu Gott, zu sich selbst und zum Nächsten ist. Die Verantwortung dafür kann aufgrund eines Ärgernisses verstärkt oder wegen besonderer psychischer Störungen oder schwerer Furcht vermindert werden. [KKKK 470]
Warum ist Abtreibung in keiner Entwicklungsphase eines Embryos hinnehmbar?
Das von Gott geschenkte Leben ist Gottes direktes Eigentum; es ist vom ersten Augenblick an heilig und jedem menschlichen Zugriff entzogen. „Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen, noch ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt“ (Jer 1,5).
Gott allein ist der Herr über Leben und Tod. Nicht einmal „mein“ Leben gehört mir. Jedes Kind hat von der Empfängnis an ein Recht auf Leben. Von allem Anfang an ist der ungeborene Mensch eine eigene Person, in deren Rechtskreis niemand von außen eindringen darf, nicht der Staat, kein Arzt, auch nicht die Mutter. Die Klarheit der Kirche ist kein Mangel an Barmherzigkeit; sie möchte vielmehr auf den nicht wieder gutzumachenden Schaden hinweisen, der dem unschuldig getöteten Kind, seinen Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird. Unschuldiges Leben zu schützen gehört zu den vornehmsten Aufgaben des Staates. Entzieht sich ein Staat dieser Aufgabe, untergräbt er selbst die Grundmauern des Rechtsstaates. [Youcat 383]
Auch wenn die Texte der Heiligen Schrift nie von einer vorsätzlichen Abtreibung sprechen und deshalb keine direkten und spezifischen Verurteilungen diesbezüglich enthalten, so weisen sie doch auf eine Betrachtung des menschlichen Lebewesens im Mutterleib hin, deren logische Konsequenz die Forderung ist, daß Gottes Gebot: »du sollst nicht töten« auch auf dieses noch ungeborene Leben anzuwenden sei... Diese selbe Lehre ist während ihrer nunmehr zweitausendjährigen Geschichte von den Vätern der Kirche, von ihren Hirten und Lehrern ständig gelehrt worden. Auch die wissenschaftlichen und philosophischen Diskussionen darüber, zu welchem Zeitpunkt genau das Eingießen der Geistseele erfolge, haben nie auch nur den geringsten Zweifel an der sittlichen Verurteilung der Abtreibung aufkommen lassen. [Papst Johannes Paul II, Evangelium Vitae, 61]